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   BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68   

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BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68 (https://dejure.org/1969,2031)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1969 - VII B 17.68 (https://dejure.org/1969,2031)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1969 - VII B 17.68 (https://dejure.org/1969,2031)
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  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 99 [101]; Urteil vom 25. März 1966 - BVerwG VII C 131.65 -, FamRZ 1966, 351; Beschluß vom 26. Mai 1967 - BVerwG VII B 107.64 - mit weiteren Hinweisen) ist geklärt, daß der Verwaltungsrechtsweg gegen unanfechtbare Bescheide wieder eröffnet wird, wenn die Behörde eine neue Sachentscheidung trifft.
  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 191.64

    Anspruch auf Rückerstattung selbst errechneter und so festgesetzter und gezahlter

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68
    Ein Verzicht auf die Einlegung des Widerspruchs gegen die Heranziehung zu einer Gemeindegetränkesteuer auch in der hier erfolgten Form ist zulässig, wie dieser Senat bereits entschieden hat (BVerwGE 26, 50).
  • BVerwG, 25.03.1966 - VII C 131.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 99 [101]; Urteil vom 25. März 1966 - BVerwG VII C 131.65 -, FamRZ 1966, 351; Beschluß vom 26. Mai 1967 - BVerwG VII B 107.64 - mit weiteren Hinweisen) ist geklärt, daß der Verwaltungsrechtsweg gegen unanfechtbare Bescheide wieder eröffnet wird, wenn die Behörde eine neue Sachentscheidung trifft.
  • BVerwG, 26.05.1967 - VII B 107.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 99 [101]; Urteil vom 25. März 1966 - BVerwG VII C 131.65 -, FamRZ 1966, 351; Beschluß vom 26. Mai 1967 - BVerwG VII B 107.64 - mit weiteren Hinweisen) ist geklärt, daß der Verwaltungsrechtsweg gegen unanfechtbare Bescheide wieder eröffnet wird, wenn die Behörde eine neue Sachentscheidung trifft.
  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 141.64

    Fehlen gültigen Ortsrechts über die Getränkesteuer - Durchstreichen des

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68
    Weiter ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1967 - BVerwG VII C 141.64 -, daß ein Rechtsbehelf gegen eine Steuerveranlagung mit der Begründung, die zugrunde liegenden Steuerbestimmungen seien rechtsungültig, nicht auch als Rechtsbehelf gegen spätere Heranziehungen für die gleiche Steuer wirkt.
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