Rechtsprechung
BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,2031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1967 - III A 203/65
- BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 99 [101]; Urteil vom 25. März 1966 - BVerwG VII C 131.65 -, FamRZ 1966, 351; Beschluß vom 26. Mai 1967 - BVerwG VII B 107.64 - mit weiteren Hinweisen) ist geklärt, daß der Verwaltungsrechtsweg gegen unanfechtbare Bescheide wieder eröffnet wird, wenn die Behörde eine neue Sachentscheidung trifft. - BVerwG, 20.01.1967 - VII C 191.64
Anspruch auf Rückerstattung selbst errechneter und so festgesetzter und gezahlter …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68
Ein Verzicht auf die Einlegung des Widerspruchs gegen die Heranziehung zu einer Gemeindegetränkesteuer auch in der hier erfolgten Form ist zulässig, wie dieser Senat bereits entschieden hat (BVerwGE 26, 50). - BVerwG, 25.03.1966 - VII C 131.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 99 [101]; Urteil vom 25. März 1966 - BVerwG VII C 131.65 -, FamRZ 1966, 351; Beschluß vom 26. Mai 1967 - BVerwG VII B 107.64 - mit weiteren Hinweisen) ist geklärt, daß der Verwaltungsrechtsweg gegen unanfechtbare Bescheide wieder eröffnet wird, wenn die Behörde eine neue Sachentscheidung trifft. - BVerwG, 26.05.1967 - VII B 107.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 99 [101]; Urteil vom 25. März 1966 - BVerwG VII C 131.65 -, FamRZ 1966, 351; Beschluß vom 26. Mai 1967 - BVerwG VII B 107.64 - mit weiteren Hinweisen) ist geklärt, daß der Verwaltungsrechtsweg gegen unanfechtbare Bescheide wieder eröffnet wird, wenn die Behörde eine neue Sachentscheidung trifft. - BVerwG, 20.01.1967 - VII C 141.64
Fehlen gültigen Ortsrechts über die Getränkesteuer - Durchstreichen des …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1969 - VII B 17.68
Weiter ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1967 - BVerwG VII C 141.64 -, daß ein Rechtsbehelf gegen eine Steuerveranlagung mit der Begründung, die zugrunde liegenden Steuerbestimmungen seien rechtsungültig, nicht auch als Rechtsbehelf gegen spätere Heranziehungen für die gleiche Steuer wirkt.